
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SD Fahrzeugaufbereitung erbracht.
Auftragserteilung und Terminvereinbarungen
1) Terminvereinbarungen werden in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
2) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Autoaufbereitung.
3) Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.
Nichteinhaltung Terminvereinbarung
1) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag - Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (auch WhatsApp) aufgekündigt werden. Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.
2) Wird ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin gemäß § 3 a) abgesagt, ist die SD Fahrzeugaufbereitung berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 100,00 € zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der SD Fahrzeugaufbereitung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht!
Reklamationen der Dienstleitung Fahrzeugaufbereitung und Felgenveredelung
1) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden!
2) Stark verschmutze Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, werden leicht aggressive Chemikalien eingesetzt. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert und aufgeklärt!
3) Bei Polier- und Lackaufbereitungsarbeiten werden durch mechanische Bearbeitung feine Schichten des Klarlacks abgetragen, um Kratzer, Verwitterungen und Lackdefekte zu reduzieren. Bereits vorhandene Vorschäden, Nachlackierungen, Lackschwächen oder Materialermüdungen können erst während der Bearbeitung sichtbar werden oder sich verstärken. In Einzelfällen können Farbabweichungen, Glanzunterschiede oder andere Veränderungen des Lackbildes auftreten. Der Kunde wird hierüber vor Beginn der Arbeiten informiert und aufgeklärt.
4) Bei einer berechtigten Reklamation, hat die SD Fahrzeugaufbereitung das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird ein angemessener Preisnachlass gewährt.
5) Die Felgenveredelung dient nur zu Kosmetischen Zwecken! Technische Eigenschaften wie Rundlauf oder Höhenschlag werden nicht Überprüft. Vergewissern sie sich vor der Auftragserteilung ob es sich bei Ihrem Schaden um eine rein Kosmetische Aufbereitung Handelt.
Aufbereitung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen:
Die Reinigung und Aufbereitung landwirtschaftlicher Fahrzeuge erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Verschmutzungsgrades und technischen Zustands. Der Kunde ist verpflichtet, auf empfindliche Bauteile, Vorschäden, Undichtigkeiten oder technische Mängel vor Arbeitsbeginn hinzuweisen. Für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel, Korrosion, Materialermüdung oder unsachgemäße Vorreparaturen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
Garantie und Haftung
1) Die SD Fahrzeugaufbereitung übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der SD Fahrzeugaufbereitung bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
2) Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden!
3) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Vor Beginn unserer Arbeit wird der Kunde auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam gemacht.
4) Die SD Fahrzeugaufbereitung übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
5) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die SD Fahrzeugaufbereitung keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
6) Für Schäden durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Leitungswasser, Diebstahl des Fahrzeuges oder des Inhaltes des Fahrzeuges kann keine Haftung übernommen werden!
Hinweis zu Vorschäden
Für bereits vorhandene Lackschäden, Steinschläge, Kratzer, Nachlackierungen, mangelhafte Lackhaftung oder sonstige Vorschäden, die im Rahmen der Aufbereitung sichtbar werden oder sich trotz fachgerechter Ausführung nicht vollständig beseitigen lassen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Soweit erkennbar, werden vorhandene Vorschäden vor Beginn der Arbeiten dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt.
Für bereits vorhandene Verschleißerscheinungen, Flecken, Verfärbungen, Beschädigungen, Risse, Scheuerstellen, Brandlöcher, Materialermüdung, gelöste Beschichtungen sowie sonstige Vorschäden an Stoff-, Leder-, Alcantara-, Kunststoff- oder anderen Innenraummaterialien übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Im Rahmen einer fachgerechten Innenraumreinigung können verdeckte oder durch Verschmutzungen überdeckte Vorschäden sichtbar werden. Ebenso können sich bereits vorgeschädigte oder gealterte Materialien trotz sach- und fachgerechter Reinigung verändern, beispielsweise durch Farbaufhellungen, Ablösungen von Beschichtungen oder andere materialbedingte Veränderungen. Diese stellen keinen Mangel der erbrachten Leistung dar. Soweit vor Beginn der Arbeiten erkennbare Vorschäden vorhanden sind, werden diese – soweit möglich – dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt.